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Vollständigkeit Ihrer Dokumente
Wir übersetzen nur Dokumente, die wir von Ihnen erhalten haben. Bitte
tragen Sie selbst dafür Sorge, welche Dokumente Sie im Einzelnen
benötigen und nehmen Sie hierzu gegebenenfalls Rücksprache mit den
zuständigen Behörden. Wir bitten auch um Ihr Verständnis, daß wir
hierfür keine Verantwortung übernehmen können.
Korrektheit Ihrer Dokumente
Bitte prüfen Sie immer auch die Vollständigkeit und Korrektheit Ihrer
Originaldokumente und stellen Sie sicher, daß die darin enthaltenen
Eigennamen und Daten richtig wiedergegeben wurden. Dies ist vor allem
bei thailändischen Dokumenten nicht immer der Fall. Sollten von Ihnen
vorgelegte Dokumente Fehler enthalten, so können wir die Dokumente nur
entsprechend dem uns vorliegenden Originaltext übersetzen. |
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Paporn Jäkel
Allgemein vereidigte
Dolmetscherin und ermächtigte Übersetzerin der thailändischen Sprache
für die Gerichte und Notare im Lande Hessen
Anerkannte Übersetzerin
bei der Deutschen, Österreichischen und Schweizer Botschaft in Bangkok.
Sprachen
thailändisch
deutsch
englisch
chinesisch |
Heiratsdokumente
Heiratsdokumente müssen grundsätzlich von der Deutschen Botschaft in
Thailand legalisiert werden. Sollten Sie selbst nicht in der Lage sein,
diese Dokumente bei der Botschaft abzugeben, so teilen Sie uns dies mit.
Wir können dies für Sie erledigen. Jedoch haben wir leider auf die
Bearbeitungszeit keinen Einfluß.
Abholung von Dokumenten
Wenn Sie uns Ihre Dokumente zur Übersetzung geben, vereinbaren wir einen
Abholungstermin. Bitte rufen Sie uns kurz an, wenn Sie Ihre Dokumente
nicht zum vereinbarten Termin abholen können. Wir können Ihre Dokumente
nur für eine begrenzte Zeit für Sie aufbewahren. Dies sind in der Regel
30 Tage ab dem vereinbarten Abholungstermin.
Auftragsbestätigung
Bei Auftragserteilung erhalten Sie von uns eine Auftragsbestätigung.
Bitte bringen Sie diese Auftragsbestätigung bei Abholung der Dokumente
mit.
Schreibweise
Aus linguistischen Gründen ergeben sich mehrere Möglichkeiten der
Schreibweise thailändischer Eigennamen. Legen Sie uns bitte Ihren
Reisepaß oder Ausweis mit der korrekten Schreibweise Ihres Namens vor.
Liegt uns diese nicht vor, so wird der Übersetzerin überlassen, die
Schreibweise festzulegen. |